Loss of Licence für Fluglotsen – Vorsicht Teilzeitfalle!
Teilzeittaste auf Tastatur

Immer wieder werden wir von Fluglotsen auf die sog. Teilzeitklausel angesprochen. Es gibt Loss of Licence Versicherungen, welche neben der "Weiter­beschäftigungs­klausel" und der Einkommensprüfung bei Untauglichkeit eine weitere Hintertür für die Leistungs­freiheit des Versicherers öffnen. Die Kollegen suchen zurecht nach einer Loss of Licence Versicherung, welche ohne diese Teilzeitklausel auskommt. Warum dein Gehaltsverlust dadurch deutlich steigt und welche besseren Lösungen es gibt, erfahrt ihr hier.

Die Verflechtung mit anderen ungünstigen Klauseln

Die Teilzeitklausel steht in den meisten Fällen eng in Verbindung mit den Begriffen "konkrete Verweisung" sowie der "Weiter­­beschäftigungs­­klausel". Diese sind euch inzwischen bekannt. Im Fakten-Check zur konkreten Verweisung sowie zur Weiterbeschäftigungsklausel gehen wir bereits näher darauf ein. Manche Loss of Licence Zusatzvereinbarungen enthalten eine Klausel, nach welcher deine Loss of Licence Rente nur gezahlt wird, ...

solange keine inner­betriebliche Weiter­beschäftigung bei mindestens 80 % des bisherigen Einkommens ohne Sonderzulagen erfolgt.

Welchen Nachteil hat die Teilzeitklausel für Fluglotsen?

Aufgrund des Loss of Licence Tarifvertrags kann diese Schwelle von 80 % bei einer Weiterbeschäftigung nicht zu erreichen sein, denn der Arbeitgeber stockt dein Gehalt nach dem Lizenzverlust eine zeitlang bis zum bisherigen Grundgehalt auf. Die oben dargestellte Teilzeitklausel verlangt hingegen, dass du nur weniger als 80 % verdienen darfst. Um dieses Dilemma zu heilen, bist du gezwungen, den Weg einer Teilzeit­beschäftigung während der Untauglichkeit zu gehen. Durch deine Arbeit in weniger als 80 % Teilzeit wird jedoch auch dein Gehalt um den entsprechenden Teil reduziert.

Dein tatsächlicher Gehaltsverlust

Mit einer guten Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer gleichst du deinen Gehaltsverlust aus, welcher durch den wegfallenden Schichtdienst entsteht. Dafür schließt du eine Loss of Licence Versicherung ab! Mit der oben genannten Regelung wird dein Gehaltsverlust durch Teilzeitklausel noch größer und entsteht durch:

  • wegfallende Schichtzuschläge
  • reduziertes Gehalt duch Zwangs-Teilzeit

Welche Auswirkungen hat die Teilzeitklausel?

Um den doppelten Gehaltsverlust aufgrund der Teilzeitklausel abzufangen, bist du gezwungen, deine Loss of Licence Rente im selben Verhältnis zu erhöhen. Diese deutlich höhere Loss of Licence Rente bekommst du natürlich nur zu einem deutlich höheren Monatsbeitrag. Manchmal geht das sogar nur über Umwege von Nachversicherungs­garantien, deren Voraussetzungen bei weitem nicht jeder erfüllt. Verdienst du auch nur 80 % oder etwas mehr, fällt die Loss of Licence Rente weg - und zwar komplett! Selbst wenn du bereit bist, nach dem Lizenzverlust in Teilzeit zu arbeiten, zahlst du diese Bereitschaft nicht nur mit dem doppelten Gehaltsverlust, sondern auch mit deutlich höheren Beirägen für deine Loss of Licence Versicherung.

Welche bessere Lösung gibt es?

Die Loss of Licence vom Flugsicherer! Mit unserer Loss of Licence Versicherung beziehst du deine volle Loss of Licence Rente ohne doppelten Gehaltsverlust. Denn unsere Loss of Licence Versicherung verzichtet auf eine Teilzeitklausel.

Die Teilzeitfalle lässt sich vermeiden: mit einer Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer!

Du bist bereits von einer dieser Klauseln betroffen?

Du hast dich kürzlich für eine Loss of Licence Versicherungen entschieden, welche eine Weiterbeschäftigungsklausel, Teilzeitklausel oder eine Einkommensprüfung nach dem Lizenzverlust enthält? Die Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer verzichtet auf Klauseln dieser Art. Melde dich bei uns und wir zeigen dir, welche Auswirkungen solche Klauseln auf deinen Leistungsanspruch haben. Schließlich sollst du wissen, wofür du dich entschieden hast und was wirklich möglich ist.

In den meisten Fällen lohnt sich ein Wechsel noch innerhalb der ersten 3 bis 4 Jahre nach dem Abschluss

Wir finden gemeinsam den richtigen Weg!

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Portrait Robert Seifert

Wir sind einer von euch!

Unser Geschäftsinhaber und Berater Robert Seifert ist selbst aktiver FDB und FMP in Karlsruhe. Daher wissen wir, wo der Schuh eines Fluglotsen drückt und können uns optimal in deine Situation hineinver­setzen. Jeden Tag aufs neue setzen deine Piloten in der Flugsicherung das höchste Maß an Sicherheit und Kundenservice von dir voraus. Diese Selbstverständlichkeit ist auch unsere in der Beratung!

Unser Anspruch: die beste Loss of Licence

Was keiner besser kann als wir, ist Flugsicherung und Versicherung in Einklang zu bringen. Und das richtig gut! Wir vergleichen objektiv und sorgen dafür, dass du eine fundierte Entscheidung treffen kannst. Unser Ziel ist es, dir die beste Loss of Licence zu vermitteln, die der Markt zu bieten hat. Dafür beziehen wir sogar exklusive Tarife anderer Anbieter in unseren Vergleich mit ein.

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